Wer wird gefördert?
- Unternehmen jeder Rechtsform
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
- Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
- Selbstverwaltungskörper
- Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)
Wie hoch ist die Förderung?
- Förderungssumme maximal 500.000 EUR (österreichischer Projektteil)
- Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR (österreichischer Projektteil)
Was sind die Einreichkriterien?
- Zumindest 3 voneinander unabhängige Unternehmen, davon mindestens 2 kleine und/oder mittlere Unternehmen (KMU) aus mindestens 2 am 35. Call teilnehmenden Ländern/Regionen; pro Land/Region mindestens 1 KMU.
- Laufzeit: Mindestens 1 Jahr, maximal 3 Jahre
- Förderungssumme maximal 500.000 EUR (österreichischer Projektteil)
- Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR (österreichischer Projektteil)
- Die österreichische Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
- Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartner:in der FFG
- Verpflichtende Kooperationsvereinbarung
Deadline für die Einreichung ist der 26.03.2025!
Weitere Infos zur Einreichung und den Ansprechpersonen dafür in der FFG finden sie hier:
https://www.ffg.at/irasme-35-call