Wer wird gefördert?

  • Unternehmen jeder Rechtsform
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Universitäten
    • Fachhochschulen
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
    • Selbstverwaltungskörper
    • Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderungssumme maximal 500.000 EUR (österreichischer Projektteil)
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR (österreichischer Projektteil)

Was sind die Einreichkriterien?

  • Zumindest 3 voneinander unabhängige Unternehmen, davon mindestens 2 kleine und/oder mittlere Unternehmen (KMU) aus mindestens 2 am 35. Call teilnehmenden Ländern/Regionen; pro Land/Region mindestens 1 KMU.
  • Laufzeit: Mindestens 1 Jahr, maximal 3 Jahre
  • Förderungssumme maximal 500.000 EUR (österreichischer Projektteil)
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR (österreichischer Projektteil)
  • Die österreichische Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
  • Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartner:in der FFG
  • Verpflichtende Kooperationsvereinbarung

Deadline für die Einreichung ist der 26.03.2025!

Weitere Infos zur Einreichung und den Ansprechpersonen dafür in der FFG finden sie hier: 
https://www.ffg.at/irasme-35-call